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VGH Bayern, 30.05.2016 - 20 AE 16.1038 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Einstellung der Vollstreckung bei Wiederaufgreifen des Verfahrens
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 07.11.2017 - 20 ZB 16.991
Vollstreckung einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Beiseitungsanordnung
Den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einstellung der Vollstreckung lehnte der Senat mit Beschluss vom 30. Mai 2016 ab (Az.: 20 AE 16.1038), die hiergegen erhobene Anhörungsrüge wurde mit Beschluss vom 31. Mai 2016 (Az.: 20 AE 16.1051) zurückgewiesen.Die Akten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes (Az.: 20 AE 16.1038) sowie des dazugehörigen Anhörungsrügeverfahrens (Az.: 20 AE 16.1051) wurden beigezogen.
Die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verwaltungsakte ist daher nicht mehr Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens, worauf der Senat auch schon in seinem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hingewiesen hat (BayVGH, B.v. 30.5.2016 - 20 AE 16.1038 - juris Rn. 4).
Es liegen jedoch keine Gründe im Sinne des Art. 51 Abs. 1 BayVwVfG vor, die das Landratsamt zu einem Wiederaufgreifen des Verfahrens verpflichten würden, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hingewiesen hat (BayVGH, B.v. 30.5.2016 - 20 AE 16.1038 - juris Rn. 6).
Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Beseitigungsanordnung jedoch nicht nach Art. 44 Abs. 2 Nr. 5 BayVwVfG nichtig, worauf der Senat bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hingewiesen hat (BayVGH, B.v. 30.5.2016 - 20 AE 16.1038 - juris Rn. 5).